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Gruppenpraktikum der Rechtsstudenten

Zur Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen hat jeder Student der Rechtswissenschaften an einer praktischen Studienzeit teilzunehmen. Diese kann er bei allen Stellen seiner Wahl im In- und Ausland ableisten, die geeignet sind, dem Studenten eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil bietet regelmäßig Gruppenpraktika (mind. 2, max. 5 Studenten/Studentinnen) für Studenten der Rechtswissenschaft an, welche jeweils im Frühjahr und im Herbst zu festen Zeiträumen ausgerichtet werden. Über einen Zeitraum von vier Wochen wird dabei ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm angeboten.

Im Frühjahr 2024 wird das Praktikum im Zeitraum von 04.03.2024 bis 29.03.204 und im Herbst 2024 im Zeitraum vom 02.09.204 bis 27.09.2024 angeboten.

Darüber hinaus bietet die Staatsanwaltschaft Rottweil zweimal jährlich Gruppen-Schülerpraktika (BOGY, mind. 2, max. 5 Schüler/Schülerinnen) an. Die Zeiträume orientieren sich hier an den Terminen der anfragenden Schulen/Schüler.
Eine verbindliche Zusage für das jeweilige Praktikum kann - auch im Hinblick auf die erforderliche Mindestanzahl  an Interessenten - erst ab ca. 8 Wochen vor dem jeweiligen Termin erfolgen.
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Schüler/Studierende, die ihren Wohnsitz im Bezirk der Staatsanwaltschaft Rottweil haben. 

Für nähere Informationen wenden sich interessierte Studenten an die Staatsanwaltschaft Rottweil, Ansprechpartnerin: Erste Staatsanwältin Wilmsmann.

Bei Interesse
wird gebeten, eine schriftliche Bewerbung nebst Beifügung einer Kopie des Großen Strafrechtsscheines (oder eine vergleichbare Bescheinigung, aus der sich die Vermittlung des Besonderen Teil des Strafrechts ergibt), und einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einzureichen. Dies kann auch per Mail erfolgen, wobei hier die Anlagen bitte als PDF beizfügen sind. 

 

Weitere Einzelheiten werden vom Justizministerium Baden-Württemberg durch entsprechenden Aushang bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten bekanntgegeben.

Hierbei wird auch auf die Voraussetzungen für eine Teilnahme und den notwendigen Inhalt des Zulassungsgesuches hingewiesen. Es sind im einzelnen Angaben erforderlich zu:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, eventuell Telefonnummer),
  • Geburtstag und –ort,
  • besuchte Universität und zur Zeit belegtes Semester,
  • Versicherung, daß es sich um keine Mehrfachbewerbungen handelt.

Der im Aushang des Justizministeriums Baden-Württemberg angegebene Anmeldeschluss ist unbedingt zu beachten. Ein Anspruch auf Zulassung zur Gruppenausbildung oder Zuteilung zu einer bestimmten Gruppe besteht nicht.

 

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