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Aktuelle Pressemitteilungen



Presseinformation der Staatsanwaltschaft Rottweil für das Jahr 2023



Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil ist im Jahr 2023 ein erheblicher Anstieg von Ermittlungsverfahren zu verzeichnen.

Dabei sind im Bereich der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nur 67 % der vorgesehenen Stellen besetzt.


Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte im vergangenen Jahr insgesamt 27.710 neue Ermittlungsverfahren zu bearbeiten. Dies sind 2.584 Verfahren mehr als im Jahr 2022. Der Anstieg der Eingangszahlen beträgt somit insgesamt 10,3 %.

Der Schwerpunkt der staatsanwaltschaftlichen Arbeit bilden grundsätzlich die Verfahren gegen namentlich bekannte Tatverdächtige. Die Anzahl dieser Verfahren lag im Jahr 2023 bei 16.639 Verfahren (2022 waren dies 14.389 Verfahren). Ein erheblicher Anstieg von 9.373 Verfahren auf nunmehr 9.864 Verfahren ist auch bei den Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter zu verzeichnen. Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren ist dagegen ein leichter Rückgang festzustellen.

In 3.654 Fällen erfolgte eine Anklageerhebung bei den Gerichten des Bezirks, wobei in 2.479 dieser Fälle jeweils der Erlass eines Strafbefehls beantragt wurde. Gegen 25 Personen (2022: 17 Personen) erfolgte die Anklageerhebung zu den Jugend- und Strafkammern des Landgerichts Rottweil, zusätzlich wurde in 5 Fällen ein Antrag auf Unterbringung im sogenannten Sicherungsverwahrung bei dem Landgericht Rottweil gestellt. Vor den Schöffengerichten der im Bezirk ansässigen Amtsgerichte wurde in 214 Fällen (2022: 207 Fälle) Anklage erhoben.

In 10.642 Ermittlungsverfahren wurde das Verfahren eingestellt, davon in 5.922 Verfahren (Vorjahr: 5.112 Verfahren) gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da eine Straftat nicht
festgestellt bzw. nicht nachgewiesen werden konnte. 1.073 Verfahren wurden nach Einstellung hinsichtlich einer möglichen Straftat zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeit an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.

Von den bei den Gerichten erhobenen Anklagen wurde in insgesamt 197 Fällen eine Freiheitsstrafe verhängt, davon in 41 Fällen eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. In 2.200 Fällen erfolgte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. 2022 wurden insgesamt 219 Freiheitsstrafen und 2.183 Geldstrafen verhängt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil war zum Ende des Jahres 2023 mit 23 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten besetzt, davon arbeiteten 7 Staatsanwältinnen in Teilzeit. Infolge des Verfahrensanstiegs betrug der Personaldeckungsgrad bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nur noch 67 %. Bei den Staatsanwaltschaften in Württemberg betrug der Durchschnitt der Personalbesetzung im Bereich des höheren Dienstes 81%.

Eine erhebliche Mehrbelastung ist derzeit durch die anstehende Umsetzung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis, das zum 1. April 2024 in Kraft treten soll, gegeben. Das Gesetz soll auch Altfälle erfassen, in denen rechtskräftig Strafen verhängt wurden, sofern diese noch nicht vollständig vollstreckt sind. Bei der Staatsanwaltschaft Rottweil handelt es sich dabei um insgesamt ca. 400 Verfahren die überprüft werden müssen und in denen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – eine entsprechende Antragstellung zur Festsetzung neuer Strafen bei dem zuständigen Gericht erfolgen muss.



Rottweil, 19.03.2024
Grundke
Pressesprecher

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